14. Sep 2022

Neue Regelung Replay TV

Die TV-Branche hat sich auf eine neue Handhabung bezüglich Replay TV geeinigt. Die zeitversetzte TV-Nutzung wird sich dadurch ab dem 4. Oktober 2022 schweizweit ändern. Kundinnen und Kunden der EW Höfe AG bleiben von einem Preisanstieg verschont.

Das zeitversetzte Fernseherlebnis erfreut sich hoher Beliebtheit. Vergangene Sendungen nachschauen, aufnehmen und Werbungen überspringen, sind grosse Vorteile der heutigen TV-Angebote. Durch das Überspringen von Werbung gehen den Sendern jedoch Werbeeinnahmen verloren.

Deshalb hat der Schweizerische Nationalrat, Verbreiter und Sender bereits Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Diese Lösung wurde nun im branchenübergreifenden Gemeinsamen Tarif 12* (GT12) definiert. Der GT12 hat zur Folge, dass die Abopreise für TV-Angebote schweizweit steigen werden - um monatlich rund fünf bis sieben Franken. Kundinnen und Kunden der EW Höfe AG können nach wie vor unerwünschte Werbung überspringen. Nur die Art und Weise wird sich verändern, sobald die Vereinbarung in Kraft tritt.

 

Was verändert sich genau?

Neu wird dynamische Werbung ausgespielt. Und zwar wenn man:

  • Eine Replay Sendung schaut.
  • Eine begonnene Sendung von vorne anschaut (Startover).
  • Aufgenommene Sendungen in den ersten sieben Tagen schaut (Replay Fenster).
  • Live-Pause drückt im Live, Replay oder in den Aufnahmen.

Dabei erscheinen folgende Werbeformen:

  • Start Ads: Kurzer Werbespot (7 Sekunden) zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen.
  • FFW Ads (Fast Forward): Werbespot, wenn in einem linearen Werbeblock im zeitversetzten Fernsehen vorgespult wird.
  • Pause Ads: Statische Werbung nach drücken der Pausentaste im Live- oder zeitversetzten Fernsehen.

 

Die neuen Werbeblöcke können künftig nicht mehr wie gewohnt überspult werden, sind jedoch in jedem Fall kürzer als die Originalwerbung im Signal war. Mit unterschiedlichen Bezahloptionen haben Verbreiter (wie die EW Höfe AG) die Möglichkeit, Kundinnen und Kunden das Überspringen dynamischer Werbung anzubieten.

Start der Branchenvereinbarung ist der 4. Oktober 2022. Folgende Sender nehmen daran teil:

  • 3plus, 4plus, 5plus, 6plus, 7+ Family / NICK Schweiz
  • kabel eins
  • NITRO
  • n-tv
  • ProSieben, ProSieben MAXX
  • Puls 8
  • RTL, RTLZWEI
  • S1
  • SAT.1, SAT.1 GOLD
  • SIXX
  • TV24, TV25
  • VOX

Auf Sendern, die nicht der Branchenvereinbarung beigetreten sind, ändert sich vorerst nichts.

*Über GT12 (Gemeinsamer Tarif 12) und die Branchenvereinbarung:
Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Branchenverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse
des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Verbreiterverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.
Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung
aufgefordert. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.


Der Autor


Luciano Colatrella

Bereichsleiter Verkauf und Produktmanagement


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