Mit der EW Höfe Rechnungserklärung erhalten Sie einfach, schnell und verständlich einen Überblick über Ihre Stromkosten.
Die QR-Rechnung ist die Basis für einen effizienten, automatisierten Zahlungsverkehr und wird schweizweit eingeführt. Sie enthält alle Zahlungsinformationen im QR-Code mit durchgängig verwendbaren Zahlungsreferenzen und wird den roten sowie den orangen Einzahlungsschein ersetzen.
Onlinebanking: Bitte verwenden Sie neu die QR-IBAN CH3130000002800015290.
Mit der Teilrechnung bezahlen Sie den zu erwartenden Rechnungsbetrag an Stromkosten pro Quartal, der das Abrechnungssystem anhand des Vorjahresverbrauchs errechnet. Am Ende des Jahres lesen wir den Zählerstand Ihres Stromzählers ab. Danach erhalten Sie die Abschlussrechnung für das vergangene Jahr. Darauf wird ausgewiesen, wie viel Energie Sie tatsächlich verbraucht haben. Die bereits bezahlten Teilrechnungen werden dem Betrag der Schlussrechnung abgezogen.
Sie erhalten drei Teilrechnungen von uns. Wenn bei Ihnen noch kein Smart Meter installiert ist, erhalten Sie die drei Rechnungen jeweils Ende März, Ende Juni und Ende September. Im Dezember wird Ihr Stromzähler vor Ort abgelesen und Sie erhalten im Januar die effektive Schlussrechnung abzüglich der drei geleisteten Akontozahlungen.
Die Schlussrechnung erhalten Sie immer Ende Januar des Folgejahres. Die Ablesungen zur Erstellung der Abschlussrechnungen finden von November bis Dezember des laufenden Jahres statt.
Erstellen Sie sich ganz einfach hier ein Login in unserem Kundenportal. Dort sehen Sie den Verbrauch der letzten Jahre und können die Rechnungen verwalten.
Bei Ihnen wurde bereits ein Smart Meter installiert. Wir haben daher die Möglichkeit, Ihren Stromzähler digital und stichpunktgenau auszulesen und können Ihnen damit Ihren tatsächlichen Energieverbrauch abrechnen.
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Der Betrag der Teilrechnung wird anhand des Vorjahresverbrauchs festgelegt. Da der Stromzähler zu Ihrer neuen Wohnung Ihren persönlichen Verbrauch vom letzten Jahr nicht kennt, verwenden wir zur Berechnung der Teilrechnung den Verbrauch Ihres Vormieters. Falls Ihnen der Betrag der Teilrechnung zu hoch oder zu niedrig erscheint, können Sie uns gerne kontaktieren und der Betrag kann angepasst werden.
Übrigens: Ältere Elektrogeräte und Kühlschränke brauchen mehr Energie. Das kann pro Jahr bis zu 20 Prozent mehr Energieverbrauch verursachen. Ebenfalls entstehen Unterschiede zwischen den Jahreszeiten. Im Winter sind wir vermehrt zuhause und brauchen somit mehr Strom für Licht, andere Essgewohnheiten, häufigeren Gebrauch des Backofens etc. Regelrechte «Stromfresser» sind Heizlüfter im Dauerbetrieb, die häufig zum Aufwärmen benutzt werden.
Da die effektive Abrechnung nur noch den Strom ausweist, der tatsächlich verbraucht worden ist, kann es sein, dass die Rechnung der Wintermonate höher beziehungsweise die Rechnung der Sommermonate tiefer ausfällt als die gewohnte Akontorechnung. Im Winter wird vermehrt gekocht, gebacken und wir verbringen im Allgemeinen mehr Zeit zuhause. Im Sommer werden meistens gegenteilige Effekte beobachtet. Wir sind öfters draussen, wir grillieren statt der Zubereitung eines Raclettes. Falls Sie im Sommer jedoch eine Klimaanlage in Betrieb haben, dürfte die Ersparnis während der Sommermonate ausbleiben. Kurz gesagt sind die Stromkosten sehr individuell und können nur bedingt pauschalisiert erklärt werden.
Das können wir ohne eine genaue Analyse nicht feststellen. Viele Aspekte spielen hier eine Rolle. Einige Beispiele:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie haben auch die Möglichkeit, bei uns eine persönliche Energieberatung zu erhalten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 055 415 31 11.
In der Niedertarifzeit ist der Strom günstiger als in der Hochtarifzeit. Die Tarifzeiten sind wie folgt:
Hochtarif:
Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Niedertarif:
Montag bis Freitag von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Samstag von 13.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr
Sonntag ganztags
Diese Tarifzeiten gelten auch an Feiertagen.
Die Kundennummer steht im rechten oberen Bereich der Rechnung. Sie können die Rechnung auch im Kundenportal unter Rechnungen einsehen. Sie finden hier ebenfalls die Information zur Rechnungsnummer. Diese hilft uns, Ihre Fragen zu einer bestimmten Rechnung zu beantworten.
Beim Objekt kann es sich um ein Haus, eine Wohnung, ein Büro, ein Lager etc. handeln, zu dem wir Ihren Stromverbrauch in Rechnung stellen.
Bei der Netznutzung werden die entstandenen Kosten zur Nutzung des Netzes abgerechnet. Hierbei handelt es sich um das Stromnetz. Zur Netznutzung gehören Kosten wie die Instandhaltung der Stromleitungen, Ihre verbrauchsabhängige Netznutzung, die staatlichen Systemdienstleistungen1 und Netzzuschläge2 sowie der monatliche Grundpreis Ihres Stromzählers.
Die Netznutzung ist Bestandteil jeder Rechnung.
1 Die Systemdienstleistungen werden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid erbracht. Den dafür festgelegten Kostenanteil fordert die EW Höfe AG bei ihren Kunden ein und gibt diese an die Swissgrid weiter.
2 Der vom Bundesrat festgelegte Netzzuschlag wird zur Förderung erneuerbarer Energien sowie für Stromeffizienz- und Gewässerschutzmassnahmen erhoben. Er wird den Kunden der EW Höfe AG belastet und an die Pronovo AG, Vollzugsstelle für Förderprogramme Erneuerbare Energien, weitergegeben.
Der Grundpreis deckt Fixkosten wie Zählerablesung, Zählerbeschaffung und -unterhalt sowie Ausbau und Instandhaltung des Verteilnetzes. Der Grundpreis wird auch abgerechnet, wenn keine Energie bezogen wird.
Höfner Fonds
Die Gemeinden Freienbach, Wollerau und Feusisberg sowie die EW Höfe AG fördern erneuerbare Energien. Der «Höfner Fonds zur Förderung der erneuerbaren Energien» stellt jährlich 100'000 Franken bereit. Damit werden Projekte und Initiativen von Firmen, Organisationen und Privatpersonen unterstützt.
Netzzuschlag
Der Netzzuschlag ist ein vom Bund (Art. 35 EnV) vorgeschriebener Zuschlag. Aus dem Netzzuschlagfonds werden Projekte für eine nachhaltige Stromproduktion unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Höhe der entstandenen Kosten steht im Zusammenhang mit Ihrem Stromverbrauch. Wenn Ihr Stromverbrauch sehr niedrig ist, fallen die Kosten für die Netznutzung sowie Abgaben und Zuschläge insgesamt höher aus als die verbrauchte Energie. Dieser Effekt fällt je weniger ins Gewicht, umso höher Ihr Stromverbrauch ist. Ihren effektiven Stromverbrauch sehen Sie auf der Jahresabrechnung (ohne Smart Meter) beziehungsweise Quartalsabrechnung (mit Smart Meter).
Sie können Ihre Rechnung per Post, E-Mail oder E-Rechnung erhalten. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, die Rechnung bequem mit Lastschriftverfahren (LSV) direkt zu bezahlen. Anpassungen zum Erhalt der Rechnung können Sie uns telefonisch, schriftlich (Mail oder Brief) oder via Kundenportal mitteilen.
Haben Sie das rechtzeitige Bezahlen der Rechnung verpasst? Kein Problem, begleichen Sie die Rechnung bitte bis zum neu angegebenen Datum. Verpassen Sie auch diese Frist, erhalten Sie eine weitere Mahnung. Ab dieser zweiten Mahnung stellen wir Ihnen Mahnspesen in Rechnung. Wenn Sie auch dieser Mahnung nicht nachkommen, stellen wir Ihren Stromanschluss ab.
Jetzt auf E-Mail-Rechnung wechseln und Sie erhalten in Zukunft Ihre Rechnung als PDF per E-Mail zugestellt. Was ist zu tun? Schreiben Sie uns ein E-Mail an info@ewh.ch.
Wechsel Sie jetzt auf E-Rechnung. Sie erhalten Ihre Rechnung in Zukunft direkt in Ihrem Onlinebanking-Bereich. Was ist zu tun? Registrierung zur E-Rechnung bei Ihrem Onlinebanking.