Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nutzen mehrere Liegenschaftseigentümer:innen den produzierten Solarstrom gemeinsam. Gerne bietet Ihnen die EW Höfe AG Unterstützung bei Ihrem Zusammenschluss und steht Ihnen beratend und mit ensprechenden Dienstleistungen zur Seite. Um die Messung und Abrechnung kümmert sich der Zusammenschluss - im Gegensatz zur Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) - in der Regel selbst.
Gerne stehen wir Ihnen für die Aufbereitung der Dokumente beratend zur Seite. Buchen Sie hier eine unverbindliche Beratung.
Sie möchten wissen, wie die durch uns erstellte Abrechnung aussieht? Schauen Sie sich die entsprechenden Musterrechnungen an.
Die Musterrechnungen werden baldmöglichst hier aufgeschaltet.
ZEV = Zusammenschluss Energieverbrauch
Alle Parteien in einer Liegenschaft werden mit Privatzähler gemessen. Das Energieversordungsunternehmen (EVU) liefert mit den Messdaten von einem Hauptzähler hinter dem Hausanschluss eine Stromabrechnung. Der Eigentümer oder Verwalter macht die interne Abrechnung an die Parteien selber.
EVG = Eigenverbrauchsgemeinschaft
Alle Parteien behalten Ihren Stromzähler des EVU. Die Solaranlage erhält einen separaten Stromzähler. Der produzierte Strom wird prozentual auf den aktuellen Stromverbrauch der einzelnen Parteien aufgeteilt. Die Abrechnung sowie das Inkasso übernimmt das EVU.
Änderungsmeldung ZEV
Dienstleistungsvertrag ZEV
Sie finden die Musterrechnungen im oberen Abschnitt unter "Dokumente & Wissenswertes".
Teamleiter Melde-und Kontrollwesen
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