Zusammenschluss Eigenverbrauch (ZEV)
Mit dem ZEV die Energie mit benachbarten Liegenschaften teilen
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nutzen mehrere Liegenschaftseigentümer:innen den produzierten Solarstrom gemeinsam. Gerne bietet Ihnen die EW Höfe AG Unterstützung bei Ihrem Zusammenschluss und steht Ihnen beratend und mit ensprechenden Dienstleistungen zur Seite. Um die Messung und Abrechnung kümmert sich der Zusammenschluss - im Gegensatz zur Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) - in der Regel selbst.
Voraussetzungen für die Gründung einer ZEV
Gerne stehen wir Ihnen für die Aufbereitung der Dokumente beratend zur Seite. Buchen Sie hier eine unverbindliche Beratung.
EVG = Eigenverbrauchsgemeinschaft
Alle Parteien behalten Ihren Stromzähler des EVU. Die Solaranlage erhält einen separaten Stromzähler. Der produzierte Strom wird prozentual auf den aktuellen Stromverbrauch der einzelnen Parteien aufgeteilt. Beim EVG erhalten Sie ein fixfertiges Dienstleistungsprodukt. Wir übernehmen die Abrechnung sowie, wen nötig, das Inkasso. Es benötigt zudem keine oder nur kleine Anpassungen in der Installation. Die Installationskosten sind gering im Gegensatz zum ZEV bei dem man für jede Wohnung/ Bezüger einen separaten Privatzähler installieren muss.
ZEV = Zusammenschluss Energieverbrauch
Alle Parteien in einer Liegenschaft werden mit Privatzähler gemessen. Das Energieversordungsunternehmen (EVU) liefert mit den Messdaten von einem Hauptzähler hinter dem Hausanschluss eine Stromabrechnung. Der Eigentümer oder Verwalter macht die interne Abrechnung an die Parteien selber.
LEG = Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Im Unterschied zu EVG/vEVG wird der selbst erzeugte Solarstrom nicht nur innerhalb eines einzelnen Gebäudes bzw. zwischen nah beieinanderliegenden Liegenschaften gemeinsam genutzt, sondern kann innerhalb eines definierten lokalen Gebiets zwischen mehreren Teilnehmenden geteilt werden. Dadurch lässt sich lokal produzierter Solarstrom in einem grösseren lokalen Gebiet nutzen.
Änderungsmeldung ZEV
Dienstleistungsvertrag ZEV
Im Gegensatz zur Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) bieten wir für ZEV keine Abrechnungen an. Der Eigentümer oder Verwalter macht die interne Abrechnung an die Parteien selber.