Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die häufigst gestellten Fragen zum Thema Meldewesen im Bereich der Sicherheitsnachweise.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV)
Der Eigentümer ist in der Verantwortung für die Sicherheit der elektrischen Installationen.
Die Netzbetreiberin fordert den Eigentümer mindesten 6 Monate vor Ablauf der Kontrollperiode auf den Sicherheitsnachweis zu erbringen.
Die Kontrolle ist durch ein unabhängiges Kontrollorgan nach freier Wahl auszuführen. Das Kontrollorgan darf an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung nicht beteiligt gewesen sein. (NIV Art. 23)
Liegt die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurück (Kontrolldatum), ist eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan nötig.