Die neuen Tarifelemente, die per 1. Januar 2026 eingeführt werden, erscheinen auf den ersten Blick komplex und es ist nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten. Deshalb stellen wir Ihnen hier kompakte Informationen bereit. Unser Ziel ist es, Sie verständlich und praxisnah zu begleiten - mit Antworten auf häufig gestellte Fragen, Erläuterungen zentraler Begriffe und konkreten Stromspartipps. Zusätzlich finden Sie hier passende Blogbeiträge und Hintergrundwissen aus der Praxis.
Besonders ans Herz legen möchten wir Ihnen unsere Academy-Veranstaltungen. Eine gute Gelegenheit, direkt mit unseren Spezialistinnen und Spezialisten ins Gespräch zu kommen. Wir würden uns sehr freuen, Sie dort persönlich begrüssen zu dürfen.
Mit einem Klick auf den jeweiligen Bereich erhalten Sie eine hilfreiche Übersicht.
Die Leistungsspitze ist der höchste Stromverbrauch innerhalb einer kurzen Zeitspanne, innerhalb von 15 Minuten. Sie ist entscheidend für die Dimensionierung des Netzes. Zum Erklärvideo
Als Flexibilität gelten steuerbare Anlagen wie Wärmepumpen, Boiler oder Ladestationen, deren Stromverbrauch zeitlich verschoben werden kann. Durch diese Verschiebungen lässt sich das Stromnetz effizienter nutzen und Belastungsspitzen reduzieren.
Kundinnen und Kunden, die ihre steuerbaren Anlagen für netzdienliche Schaltungen freigeben, müssen gemäss Stromversorgungsverordnung entschädigt werden. Dies erfolgt bei EW Höfe durch einen reduzierten Arbeitstarif – als Ausgleich für den Mehrwert, den diese Flexibilität für das Netz schafft.
Der Flextarif bietet eine reduzierte Arbeitskomponente (im Jahr 2026 1 Rp./kWh). Die übrigen Tarifbestandteile entsprechen grundsätzlich den bekannten Standardtarifen.
Durch die Nutzung von Flexibilitäten kann das Netz effizienter betrieben und der Ausbau hinausgezögert werden. Kundinnen und Kunden, die dies ermöglichen, profitieren von günstigeren Netznutzungskosten.
Teilnehmende benötigen einen Smart Meter sowie ein Lastschaltgerät. Kundinnen und Kunden ohne Smart Meter können den Flextarif nicht nutzen. In seltenen Fällen sind leichte Komforteinbussen möglich; bei Problemen wird die Bewirtschaftung der betroffenen Anlage schnellst möglich eingestellt.
Nein. Ein separater Smart Meter für das Gerät ist nicht erforderlich; ein gesamthaushaltlicher Smart Meter genügt.
Die Anlage muss bei der EW Höfe erfasst sein und über ein Lastschaltgerät gesteuert werden können. Da der Flextarif eine Leistungskomponente enthält, ist ein Smart Meter zwingend notwendig.
Wärmepumpen, Boiler, Elektroheizungen und E-Ladestationen.
Grundsätzlich können alle steuerbaren Geräte geschaltet werden. Um Komforteinbussen zu vermeiden, werden Anlagen bei drohenden Einschränkungen (z. B. Abbruch eines Ladevorgangs) aus der Bewirtschaftung genommen.
Ja. Ohne Smart Meter ist die Teilnahme am Flextarif nicht möglich.
Ist die Anlage nicht gemäss den technischen Vorgaben von EW Höfe installiert, liegt die Verantwortung für Anpassungen beim Kunden bzw. einer Elektroinstallationsfirma.
Ein steuerbares Gerät muss vorhanden sein, und der Kunde muss der netzdienlichen Steuerung zustimmen. Ein Lastschaltgerät ist Voraussetzung für die Ansteuerung.
Fehlende Geräte wie Smart Meter oder Lastschaltgeräte können nachgerüstet werden. Kundinnen und Kunden können sich dafür direkt bei der EW Höfe melden.
Steuersignale werden über das Glasfasernetz oder über Mobilfunk an die Lastschaltgeräte übertragen, die wiederum das angeschlossene Gerät ein- oder ausschalten.
Die Steuerung dient dazu, Lasten zeitlich zu verschieben und das Stromverteilnetz zu entlasten. Dadurch können Netzausbauten verzögert und Kosten reduziert werden.
Teilweise ist eine manuelle Übersteuerung möglich, jedoch nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt.
Normalerweise nicht. Sollte es dennoch zu Komforteinbussen kommen, kann das Gerät aus der Bewirtschaftung genommen werden.
Fällt die Kommunikation aus, wechseln die Lastschaltgeräte automatisch auf ihre Standardschaltzeiten.
Die Kommunikation zwischen Geräten und Steuerzentrale ist verschlüsselt. Sicherheitsmassnahmen nach „Best Practice“ schützen vor unbefugtem Zugriff.
Die Leistung basiert auf der höchsten 15-Minuten-Durchschnittsleistung innerhalb der Abrechnungsperiode – nicht auf kurzfristigen Spitzen.
Beispiele:
• 1 Minute 10 kW + 14 Minuten 2 kW → Ø = 2,53 kW
• 5 Minuten 9 kW + 10 Minuten 0 kW → Ø = 3 kW
Die Abrechnung erfolgt wie bisher: Bei Haushaltskunden quartalsweise, bei Grosskunden ab 50'000 kWh Jahresbezug monatlich.
Die Einflussmöglichkeiten entsprechen jenen des Standardtarifs – z. B. durch bewussten Umgang mit Verbrauchsspitzen.
Die Optimierung erfolgt automatisch anhand von Simulationen im digitalen Netzzwilling. Ein manueller Eingriff ist nicht erforderlich.
Nein, es werden keine zusätzlichen Daten erhoben.
Ja. Der Widerspruch führt jedoch zum Erlöschen des Anspruchs auf den Flextarif. Grundsätzlich gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten per Ende Kalenderjahr.
Kunden, die die Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch migriert. Falls dies nicht geschieht, kann der Wechsel manuell über EW Höfe erfolgen.
Ja, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie in den Flextarif wechseln. Bitte melden Sie sich bei uns, sollte entsprechender Bedarf bestehen.